Prämie

Prämie
I. Personalwirtschaft:Zusätzlich zum  Zeitlohn gezahlte P. (Leistungsprämie) als Anerkennung besonderer betrieblicher Leistungen des Arbeitnehmers, z.B. für Verbesserungsvorschläge, Umsatzprämien für wenig gängige Güter. P. können für quantitative und qualitative Leistungen gewährt werden.
- P. ist Bestandteil des  Arbeitsentgelts.
- Vgl. auch  Prämienlohn.
II. Marketing/Handelsbetriebslehre:Maßnahme der  Verkaufsförderung. Beim Kauf eines bestimmten Produktes erhält der Konsument ein Geschenk oder die Berechtigung, ein anderes Erzeugnis zu einem wesentlich günstigeren Preis zu erwerben.
- Arten: (1) Das Präsent (Schlüsselanhänger, Trillerpfeife, Flaschenöffner etc.) ist Packungsbeilage (In-Pack Premium) oder an den Verpackungen befestigt (With-Pack Premium). – (2) Die Zugabe zum eigentlichen Produkt besteht in einem wiederverwendbaren Behälter (Reusable Container), wie dies z.B. bei Senf, Marmelade, Kaffee oft der Fall ist.
- (3) Postzustellung der Prämie (Free-in-the-Mail Premium), nachdem der Konsument den Kauf des geförderten Produktes, z.B. durch Einsendung eines markierten Verpackungsteils, nachgewiesen hat.
- d) Der Konsument erhält bei dem Nachweis, dass er das geförderte Produkt tatsächlich gekauft hat, direkt vom Hersteller ein anderes Erzeugnis zu einem wesentlich günstigeren Preis als beim Kauf über den Einzelhandel (Self-Liquidation Premium).
III. Versicherungswesen:Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz. Zusammen mit der P. sind  Versicherungsteuer und  Nebengebühren zu entrichten. Die P. ist i.Allg. für ein Jahr bemessen und wird i.d.R. im Voraus bezahlt; bei Zahlung einer tariflichen Jahresprämie in unterjährigen Raten ist für den Zinsausfall und die Verwaltungskosten des Versicherten ein Zuschlag zu entrichten.
- Zu unterscheiden sind Erstprämie und Folgeprämie.
- Nicht rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Einmalprämie führt zum Verlust des Versicherungsschutzes (§ 38 I VVG); der Versicherer kann den Vertrag kündigen (§ 38 I VVG). Bei Folgeprämienverzug (Mahnung erforderlich) hat der Versicherer ebenfalls ein Kündigungsrecht (§ 39 VVG).
- Vgl. auch  Beitragsrückerstattung,  Prämienstundung.
IV. Bankwesen: Prämiengeschäft.
V. Agrarpolitik:In der EU als Anreiz zur Unterstützung gewünschter Entwicklungen (z.B. Qualitäts-, Abschlachtungsprämien, P. für die Nichtvermarktung von Milch) angewandt. Mit der Agrarreform von 1992 erfolgte die Subventionierung der Landwirtschaft verstärkt über tier- bzw. flächengebundene Prämienzahlungen und seit 2003 stellen entkoppelte Betriebsprämien ein zentrales Instrument der EU-Agrarpolitik ( Agrarpolitik) dar. Im Gegensatz zu faktorgebundenen Prämienzahlungen haben entkoppelte Betriebsprämien keine bzw. sehr geringe Effekte auf die innerbetriebliche Produktionsstruktur und implizieren somit eine höhere Allokationseffizienz. Aufgrund der geringen Produktionseffekte wurde die EU im Rahmen der WTO-Verhandlungen von den großen Agrarexporteuren aufgefordert, sämtliche Subventionszahlungen zu entkoppeln.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Prämie — Prämie …   Deutsch Wörterbuch

  • Prämie — (v. lat. Praemĭum), 1) eine Belohnung, welche bei Schulfeierlichkeiten fleißigen u. gesitteten Schülern, in wissenschaftlichen u. Kunstwettstreiten od. vom Staate u. Vereinen zur Aufmunterung der Industrie u. Landwirthschaft geschickten Künstlern …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Prämĭe — (lat. praemium, Belohnung, Vorteil), ein in mehrfachem Sinne gebrauchtes Wort. Zunächst bedeutet P. die für besondere Leistungen ausgelobte Auszeichnung. Als solche werden Prämien, namentlich in Form von Geldzahlungen, Ehrendiplomen, Medaillen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prämie — Prämĭe (lat.), besondere Belohnung für verdienstliche Leistungen, staatliche Unterstützung bei Einfuhr und Ausfuhr gewisser Produkte (s. Einfuhrzoll und Ausfuhrprämien); auch Zugabe beim Kauf von Waren; bei Anleihen die Vergütung für Einzahlung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Prämie — Prämie, lat. praemium, Belohnung, Auszeichnung; Gewinn; einem Industriellen für Einführung, Betreibung od. Vervollkommnung eines Fabrikationszweigs vom Staate ertheilte Belohnung, die auch Handelsleuten gegeben wird, welche einen besondern… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Prämie — Sf zusätzliche Vergütung erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. praemia Pl., zu l. praemium n. Belohnung, Auszeichnung , zu l. emere (ēmptum) nehmen, kaufen, erstehen und l. prae . Verb: prämiieren.    Ebenso nndl. premie, ne. premium,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Prämie — »Belohnung, Preis; Zusatzleistung; Vergütung«: Das Fremdwort wurde im 16. Jh. aus lat. praemia, dem als Femininum Singular angesehenen Neutrum Plural von lat. praemium »Belohnung, Preis; Vorteil, Gewinn«, entlehnt. Über die weiteren… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Prämie — Als Prämie (v. lat. praemium = Vorteil, Anteil, Gewinn) bezeichnet man eine als Auszeichnung oder Anerkennung gewährte und oftmals im Voraus versprochene Leistung ohne direkte Gegenleistung. Auch Beiträge zu Versicherungen oder Leistungen, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Prämie — Zulage; Zuschuss; Zuschlag; Provision; Bonus; Beitragszahlung; Beitragsleistung * * * Prä|mie [ prɛ:mi̯ə], die; , n: 1. [einmalige] zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Leistung: für besondere Leistungen eine Prämie erhalten. Syn …   Universal-Lexikon

  • Prämie — Prä|mie 〈 [ mjə] f.; Gen.: , Pl.: n〉 1. Preis, Belohnung für gute Leistung; BuchPrämie, GeldPrämie 2. Betrag, den der Versicherte der Versicherung regelmäßig zu zahlen hat; VersicherungsPrämie [Etym.: <lat. praemium »Belohnung, Preis«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Prämie — die Prämie, n (Mittelstufe) ein zusätzliches Entgelt, das man für seine Arbeit bekommt Beispiele: Ich habe im letzten Monat eine Prämie erhalten. Zum Gehalt kommt noch eine Prämie hinzu …   Extremes Deutsch

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